Definition: Vorläufer bei Ansichtskarten

Über Jahre hinweg habe ich immer wieder eine zufriedenstellende Definition von Vorläufer bei Ansichtskarten gesucht. Hierbei bin ich auf verschiedene Definitionen gestoßen:

  • 1895: Beginn des Ansichtskartenbooms
  • 1872: Ab dann durften private Verleger in deutschen Postgebieten Ansichtskarten drucken

Manche Stimmen waren der Meinung es gibt keine echte Definition dafür. Inzwischen habe ich eine zumindest für mich schlüssige Definition gefunden, weil ich mir mal die Begriffsdefinition von Vorläufer nachgeschlagen habe. Im Wahrig Wörterbuch wurde ich fündig, dort steht:
Vorläufer: Person, Sache od. Erscheinung, die der später auftretenden bereits ähnlich ist.
Hieraus kann abgeleitet werden, dass alle Ansichtspostkarten nicht in Frage kommen, weil sie bereits Postkarten von der selben Art sind. Vor den Postkarten gab es aber schon die “Offenen Karten” (oder Drucksachenkarten) in fast allen altdeutschen Postgebieten. Die Offenen Karten sind den Postkarten bereits von der Art ähnlich ab aber nicht identisch. Diese offenen Karten gab es manchmal auch mit Bilddrucken, die aber nur sehr selten eine gesamte Kartenseite einnehmen. In Österreich-Ungarn wurden Postkarten 1869 mit dem Namen Correspondenzkarten und in deutschen Postgebieten ab 1870 eingeführt. Bei der Einführung in Deutschland wurde gleichzeitig die Beförderung der Offenen Karten eingestellt, ein weiterer Grund der für die Offenen Karten als unmittelbarer Vorläufer spricht.
Meine Schlussfolgerung daraus ist, dass die bebilderten Offenen Karten wirkliche Vorläufer der Ansichtskarten sind.
Es stimmt das es vor 1895 noch relativ wenige Ansichtskarten gab, da der ganz große Aufschwung bei Ansichtskarten erst ab dann einsetzte, aber Karten vor 1895 als Vorläufer zu bezeichnen kommt nicht in Frage weil sie bereits von der selben Art sind, auch wenn sie noch kaum mehrfarbig waren. Die Definition ab 1872 geht wohl ebenfalls davon aus, dass es vorher nur sehr, sehr wenige mit Bildern bedruckt Postkarten gab, aber sie waren dennoch von der selben Art.

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2 Antworten auf Definition: Vorläufer bei Ansichtskarten

  1. Tobias Kürzl sagt:

    Diese Definition finde ich in soweit in Ordnung. In meiner Sammlung tituliere ich die wenigen Karten die sich bis zum Jahre 1899 befinden, als “Frühe Ansichtskarten”. Ich schätze daß es von meinem Sammelgebiet keine bebilderten offenen Karten gibt (zumindest habe ich bis jetzt noch keine zu sehen bekommen).

    Dennoch ist bei der ganzen Definiererei ein zentrales Problem. Wenn die Karte zwar vor 1880 entstanden, aber nie abgeschickt wurde (also Status “ungelaufen”) dann läßt sich für mich leider nicht einklassifizieren was es nun genau ist bzw. von wann genau es ist.. Somit kann die Definition nur für “gelaufene” Karten gelten.

  2. Volker Liebscher sagt:

    wenn ich mich festlegen sollte würde ich für den deuschen Sprachraum alle Karten vor 1869 als “Vorläufer” bezeichnen. Gab es doch die “Art” Ansichtskarte erst seit diesem Zeitpunkt. Drum streiten würde ich mich jedoch nicht.
    Für falsch halte ich jedoch jegliche, nur der Steigerung des Verkaufswertes dienende zeitliche Festlegung, welche alle alten Karten zu “Vorläufern” erklärt. Logischerweise kann eine Sache nicht Vorläufer von sich selbst sein. Und dass es 1895 Ansichtspostkarten gab, steht nun einmal fest.

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